Die Initiatoren der QUEN Datenbank begründen ihre Argumentation für ein Zuchtverbot der Nackthunderassen ebenfalls mit den Empfehlungen aus dem veralteten Gutachten von 1999.
Wie unter „Faktencheck Gutachten 1999“ auf unserer Website dokumentiert ist, beruht dieses Gutachten auf Quellen, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nach heutigen Kriterien nicht Stand halten, oder z. T. sogar schon damals falsch wiedergegeben wurden.
Die Betreiber von QUEN wurden zu dieser Angelegenheit mit umfangreichem wissenschaftlichem Material informiert, waren jedoch bislang nicht gesprächsbereit.
Unser Club für Exotische Rassehunde e.V. steht im Kontakt zu den Verantwortlichen in Politik, Wissenschaft und Tierschutz. Es ist Aufgabe objektiver Experten und informierter Gesetzgeber zu entscheiden, ob die verantwortungsvolle Standardzucht der drei Ur-Rassen eine Zukunft hat oder nicht.
Bislang finden sich keinerlei wissenschaftlich belegbare Beweise, dass Nackthunde dieser Ur-Rassen Leiden oder Schäden aus ihrem Aussehen oder Wesen davontragen.
Diesen Rassen ein pauschales Qualzuchtetikett zu erteilen und deren kontrollierte Zucht zu verbieten unter Berufung auf ein einziges veraltetes Gutachten, ist aus unserer Sicht sachlich nicht begründbar und juristisch kaum haltbar. Denkt man an dieser Stelle weiter, so gefährdet eine solche fragwürdige Vorgehensweise sogar die gesamte tierärztliche Initiative gegen Qualzucht.
Wir bieten erneut unsere Zusammenarbeit an und unterstützen jederzeit einen fundierten wissenschaftlichen Dialog mit den uns zur Verfügung stehenden Daten.
Im folgenden Link möchten wir genauer auf die entsprechenden Passagen auf der QUEN-Seite eingehen:
Stellungnahme zum Merkblatt „Hund/Haarkleid“ QUEN-Datenbank Ausführung zu den Nackthunderassen