Der genaue Blick auf das Gutachten von 1999 ist wichtig, denn bis heute wird bei der Beurteilung der Nackthunderassen und bei der entsprechenden Rechtssprechung auf dieses Gutachten Bezug genommen. So werden beispielsweise tierschutzwidrige Maßnahmen auf Basis des 1999er Gutachtens bewertet.
Das 1999er Gutachten basiert auf Studien aus dem vergangenen Jahrhundert, die weder hinsichtlich des Forschungsdesigns noch der Methodik heutigen wissenschaftlichen Standards entsprechen. So werden beispielsweise Aussagen aus anderen Quellen, die zum Teil mehr als zwei Jahrhunderte alt sind, ungeprüft übernommen oder unzulässige Generalisierungen aus einer geringen Anzahl von Hunden getroffen. Das Rückgrat dieser Forschung bilden vor allem ethisch bedenkliche Experimente zur Erzeugung von Hybriden. Aus dem Genmaterial von nur zwei Hunden werden durch willkürliche rassefremde Verpaarungen und Rückkreuzungen nackte Hybriden erzeugt und für die Beurteilung reiner Nackthunderassen herangezogen. Darüber hinaus werden zur Symptomatik der angeblichen mangelnden Lebensfähigkeit Studien als Beweis angeführt, die entweder dieses Kriterium überhaupt nicht untersuchen oder sogar explizit dokumentieren, dass bezüglich der Welpensterblichkeit keinerlei Auffälligkeiten feststellbar sind.
Angesichts dieses Fazits ist es nicht nachvollziehbar, dass das 1999er Gutachten weiterhin als einzige verbindliche Basis für die tierärztliche und juristische Beurteilung von reinen Nackthunderassen Gültigkeit hat.
Der Club für Exotische Rassehunde e.V. spricht sich nachdrücklich für die wissenschaftliche Prüfung der Fakten zu den drei reinen Nackthunderassen und die Erstellung eines neuen Gutachtens auf der Grundlage aktueller Forschung aus.
In einem ersten Schritt wurde ein Online Fragebogen zur weltweiten Datenerhebung zur Verfügung gestellt, dessen Ergebnisse in kommenden Studien genutzt werden können.