Fakten für die Nackten

Nackthunde – die drei Ur-Rassen

Chinese Crested * Perro sin Pelo del Peru * Xoloitzcuintle

Jeder von uns assoziiert mit dem Begriff „Nackthunde“ besondere Gefühle und Empfindungen. Für die einen von uns sind es wunderschöne Begleiter mit einem einzigartigen Wesen, für andere sind es anfällige, leidende und ständig frierende, vom Menschen neu geschaffene Wesen.

Dieses negative Bild, das einige Menschen, die keinen Kontakt zu den Nackten hatten, im Kopf haben, ist leider ein Produkt aus Medienberichten, Halbwahrheiten und Vorurteilen. Man muss kein Freund der Nackten sein, sollte aber unabhängig von persönlichen Präferenzen und persönlichem Geschmack ein faires Urteil auf Faktenbasis fällen.

Nackthunde sind keinesfalls ein Zuchtprodukt – es handelt sich um sogenannte Ur-Hunde, die vor mehr als 3.000 Jahren entstanden sind. Eine natürliche Mutation, die zur Haarlosigkeit führte. Es wird davon ausgegangen, dass der Mensch und die Nackthunde die gleiche Evolution durchlaufen haben. Es handelt sich um eine vergleichbare Entwicklung, die uns Menschen unsere überschüssigen Körperhaare verlieren ließ.

Für beide Spezies war es nie ein Selektionsnachteil. Sie haben sich, wie wir Menschen, ans Leben in der Wildnis und auf der Couch hervorragend angepasst. Im Sommer bräunen sie wie wir und sind somit vor der Sonne geschützt, im Winter können sie ihren Wärmehaushalt mit entsprechender Energiezufuhr regeln und sind noch unbeschadet „nackt“ unterwegs, wenn viele Kurzhaar- und Kleinhunde schon warme Wintermäntel tragen. Daheim sind sie ruhige und angenehme Hausgenossen, draußen „drehen sie so richtig auf“. Sie sind robust, vital, sportlich, vielseitig und haben ihren ganz eigenen Charakter.

Nackthunde leben seit über 3.000 Jahren an der Seite von Menschen – sie sind Kulturgüter, werden als Gottheiten verehrt und dienen als treue Begleiter – ganz normale Hunde – gegenüber denen Vorurteilen bestehen. In Deutschland entstand die Diskussion um diese Rassen durch die Herausgabe des sog. Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)1999.

Wir möchten hier sachlich und wissenschaftlich aufgearbeitet diese Vorurteile aus der Welt räumen, dazu werfen wir einen Blick auf die relevanten Abschnitte aus dem Gutachten von 1999.

–> Faktencheck Gutachten 1999

–> Stellungnahme zu QUEN